KI-Transparenz
1. Worum es hier geht
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Absatz 2 verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme, synthetische Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen. Absatz 4 verpflichtet Betreiber insbesondere zur sichtbaren Offenlegung von Deepfakes und von bestimmten KI-erzeugten oder manipulierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Diese Seite geht für eine klare Herkunftsinformation freiwillig darüber hinaus und sagt Ihnen, wo auf btech-solutions.eu künstliche Intelligenz im Spiel ist — und wo ausdrücklich nicht.
Ich halte diese Offenlegung nicht für lästige Pflicht. Ich verkaufe unter anderem Beratung zu digitaler Compliance. Eine Seite, die dabei selbst schweigt, wäre kein gutes Argument.
2. Bildmaterial: erzeugt und gekennzeichnet
Ein Teil der Bilder auf dieser Website ist mit generativer KI entstanden. Jedes dieser Bilder trägt am Bild selbst einen sichtbaren Hinweis — nicht nur hier im Kleingedruckten. Betroffen sind:
- Meine Porträt- und Arbeitsbilder. Sie sind aus echten Aufnahmen von mir erzeugt: Gesicht, Alter, Brille und Statur sind meine, Kleidung und Umgebung wurden vom Modell ergänzt. Es ist meine Erscheinung — aber es ist keine Fotografie.
- Der Film auf der Startseite. Aus denselben echten Porträtaufnahmen erzeugt. Die Kennzeichnung steht dauerhaft im Bild, weil der Film gescrollt und nicht abgespielt wird — ein Hinweis nur am Anfang würde bei einem Einstieg über einen Sprunglink nie gesehen.
- Die Figur des digitalen Begleiters. Ein erzeugtes Bewegtbild meiner Person, ebenfalls durchgehend gekennzeichnet.
Nicht gekennzeichnet sind Grafiken, Diagramme und die Vorschaubilder der Fachartikel. Sie erwecken nicht den Anschein einer Aufnahme und fallen deshalb nicht unter die Offenlegungspflicht.
Was Sie hier nicht finden werden: erfundene Belege. Keine erzeugten Kundenlogos, keine erfundenen Bildschirminhalte, die Arbeitsergebnisse vortäuschen, keine Ortsaufnahmen, die eine Stadt zeigen sollen, die sie nicht zeigt. Wo ein Bild eine Tatsache behaupten würde, die es nicht belegen kann, steht stattdessen eine Grafik.
3. Texte: redaktionell verantwortet
Bei der Recherche und beim Schreiben der Fachartikel und Glossareinträge setze ich KI-Werkzeuge ein — so, wie ich einen Compiler, einen Linter oder eine Suchmaschine einsetze.
Jeder veröffentlichte Fachtext wird von mir inhaltlich geprüft, bevor er online geht: auf Richtigkeit, auf Vollständigkeit und darauf, ob er das aussagt, was ich für richtig halte. Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche Inhalte dieser Website trage ich, Benjamin Tietz, persönlich. Eine reine Rechtschreibprüfung wäre dafür nicht genug — gemeint ist die Prüfung der Sache.
Die Artikel werden vor der Veröffentlichung von mir geprüft und unter meiner redaktionellen Verantwortung veröffentlicht. Soweit ein Text überhaupt unter die Offenlegung für Inhalte von öffentlichem Interesse nach Artikel 50 Absatz 4 fällt, greift damit die dort geregelte Ausnahme für menschlich geprüfte Inhalte mit redaktioneller Verantwortung.
4. Wo ausdrücklich keine KI arbeitet
Zwei Dinge auf dieser Seite sehen nach künstlicher Intelligenz aus und sind keine. Das gehört genauso offengelegt wie der umgekehrte Fall.
- Der digitale Begleiter ist kein KI-System. Was er sagt, steht in einer festen Liste von Regeln, die ich geschrieben habe. Er versteht nichts, er lernt nichts, und es geht nichts von Ihnen an ein Sprachmodell. Sollte sich das ändern, wird es hier stehen, bevor es live geht — und Sie werden vor der ersten Eingabe gefragt.
- Die Website-Analyse ist Handarbeit. Sie bekommen kein automatisiertes Werkzeug-Ergebnis, sondern eine Bewertung, die ich selbst vornehme.
Ebenfalls nicht im Einsatz: Emotionserkennung, biometrische Einordnung, automatisierte Bewertung von Besuchern. Diese Website trifft keine Entscheidungen über Menschen.
5. KI-Kompetenz nach Artikel 4
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass wer KI-Systeme betreibt, über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. BTECH SOLUTIONS ist ein Einzelunternehmen; die eingesetzten Systeme bediene ich selbst.
- Eingesetzt werden generative Bild- und Textwerkzeuge sowie Entwicklungsassistenten — ausschließlich für Gestaltung, Recherche und Programmierung, nie für Entscheidungen über Personen.
- Die Herkunft jedes ausgelieferten Bildes ist im Projekt in einem Register dokumentiert; die Kennzeichnung wird daraus abgeleitet und nicht von Hand gesetzt.
- Grenzen und Fehleranfälligkeit dieser Werkzeuge sind mir bekannt — insbesondere, dass sie Sachverhalte erfinden können. Genau deshalb steht vor jeder Veröffentlichung eine inhaltliche Prüfung.
6. Stand und Rückfragen
Diese Erklärung hat den Stand vom 1. August 2026. Sie wird fortgeschrieben, sobald sich der KI-Einsatz auf dieser Website ändert.
Fragen dazu beantworte ich gern — die Wege stehen im Impressum. Wie ich mit Ihren Daten umgehe, steht in der Datenschutzerklärung.