Transparenzpflicht
Die Transparenzpflicht verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, offenzulegen, dass Künstliche Intelligenz im Spiel ist. Sie ist in Artikel 50 des EU AI Act geregelt und betrifft KI-Systeme mit „begrenztem Risiko" – vor allem Chatbots und KI-generierte Inhalte. Nutzer sollen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Die Pflicht wird ab dem 2. August 2026 bindend.
Was die Transparenzpflicht verlangt
Artikel 50 bündelt mehrere Offenlegungspflichten: Betreiber müssen Chatbots so gestalten, dass Nutzer die KI vor der Interaktion erkennen (Abs. 1). Anbieter generativer KI müssen KI-Inhalte maschinenlesbar markieren (Abs. 2). Und KI-generierte oder -manipulierte Inhalte – insbesondere Deepfakes – müssen als solche offengelegt werden (Abs. 4). Die konkrete Umsetzung auf der Website beschreibt die KI-Kennzeichnung .
Ab wann und für wen sie gilt
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 werden am 2. August 2026 bindend – unabhängig von der zeitlich verschobenen Hochrisiko-Regulierung. Eine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen gibt es nicht: Wer einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist betroffen. Innerhalb des risikobasierten Ansatzes des EU AI Act steht die Transparenzpflicht für die Klasse „begrenztes Risiko" – strenger als die pflichtfreie Minimalklasse, aber deutlich schlanker als die Hochrisiko-Anforderungen.