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KI-Kennzeichnung

KI-Kennzeichnung bezeichnet die Pflicht, KI-generierte Inhalte und KI-Interaktionen als solche erkennbar zu machen. Sie ist der praktische Kern der Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act und wird ab dem 2. August 2026 bindend. Betroffen sind vor allem Chatbots, KI-generierte Texte und Bilder sowie Deepfakes auf Websites von Unternehmen jeder Größe.

Was muss gekennzeichnet werden?

Artikel 50 EU AI Act unterscheidet drei Fälle: Erstens müssen Chatbots und KI-Assistenten erkennbar sein – Nutzer müssen vor der Interaktion wissen, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren (Abs. 1). Zweitens sind Deepfakes – künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Audio- und Videoinhalte – stets als künstlich erzeugt zu kennzeichnen (Abs. 4). Drittens müssen KI-generierte Texte offengelegt werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses informieren und keine menschliche redaktionelle Verantwortung durchlaufen haben.

Ab wann und wie wird gekennzeichnet?

Die sichtbare Kennzeichnung gilt ab dem 2. August 2026. Für die zusätzlich geforderte maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte (Wasserzeichen, Metadaten) nach Absatz 2 ist primär der Anbieter des generativen Systems zuständig; für bereits vor dem Stichtag im Markt befindliche generative KI gilt hier eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Für die typische Website heißt das: ein klarer Hinweis am Chat-Fenster und ein Label an KI-Inhalten.

KI-Kennzeichnung in der Praxis bei BTECH

Bei KI-Funktionen in Kundenprojekten – etwa dem KI-Chatbot oder einem KI-gestützten Assistenz-Feature – wird der Transparenzhinweis von Anfang an in die Komponente eingebaut, statt ihn nachzurüsten. Das ist der günstigere und rechtssichere Weg: Ein Kennzeichnungshinweis, der bereits im Code steckt, kostet in der Entwicklung nichts.